2. September 2009
Die Nominierung preiswürdiger Arbeiten kann im Mai und Juni eines jeden Jahres erfolgen. Die nächste Runde der Einreichung von Abschlussarbeiten erfolgt voraussichtlich im Zeitraum 01. April bis zum 15. Mai 2012.
Mit dem Kienbaum-Förderpreis sind besonders qualifizierte Beiträge von Studierenden angesprochen. Die eingereichten Arbeiten müssen daher eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
- Preiswürdige Arbeiten müssen im Zeitraum vom 1. April des Vorjahres bis einschließlich zum 31. März des jeweils laufenden Jahres abgeschlossen sein. Für das Jahr 2012 sind mithin Abschlussarbeiten angesprochen, die zwischen dem 1. April 2011 und 31. März 2012 fertig gestellt wurden.
- Die Arbeit sollte thematisch einen betriebswirtschaftlich-technischen Hintergrund aufweisen. Inhaltlich geeignete Arbeiten sind typischerweise in den Studiengängen des Wirtschaftsingenieurwesens und der -informatik anzutreffen, jedoch kommen auch andere Abschlussarbeiten in Betracht, sofern der ökonomische Bezug gegeben ist.
- Ein Vorschlag der eigenen Abschlussarbeit durch Studierende ist möglich, wenn die schriftliche Arbeit mit der Note „sehr gut” (1,0 oder 1,3) benotet wurde.
Nominierungsvorschläge werden alljährlich im April/Mai durch die zuständige Ansprechpartnerin bzw. den zuständigen Ansprechpartner am Campus Gummersbach, entgegen genommen.
Wenn eine vorgeschlagene Abschlussarbeit den genannten Kriterien entspricht, ist eine Nominierung erfolgt. Im weiteren Verfahren erstellen die Erstprüfer der Abschlussarbeiten ein aussagekräftiges Gutachten. Die Abschlussarbeiten und zugehörigen Gutachten werden nach einer Vorbewertung seitens der Hochschule an Kienbaum weiter geleitet. Die endgültige Auswahl treffen Führungskräfte des Unternehmens unter Einbindung von Jochen Kienbaum.
